Finanzierung
Tarife
Effektiv geleistete SPF-Stunden gemäss Vereinbarung
Vor-/Nachbereitung Termine 0.5h
Vor-/Nachbereitung Gespräche 0.5h + Beschlussprotokoll 0.5h
Besprechung mit Fachstellen/Fachpersonen
Erstellen standardisierter Berichte max. 5h
Terminabsagen, welche weniger als 24h vor Termin erfolgen
Kostenübernahmegarantie
Im Kanton Zürich muss für eine SPF vorgängig ein begründeter Antrag um Kostenübernahmegarantie (KÜG) beim AJB beantragt werden.
Der Antrag für eine KÜG erfolgt durch (1) die sorgeberechtigten Eltern, (2) die urteilsfähige minderjährige oder die volljährige leistungsbeziehende Person, (3) die KESB, das Gericht bzw. die Beistands- oder Vormundsperson in deren Auftrag oder (4) Drittpersonen oder Fachpersonen mit Vollmacht.
Ein Antrag auf KÜG muss spätestens 6 Arbeitstage vor Beginn des Leistungsbezugs vollständig beim AJB vorliegen, damit der Antrag fristgerecht geprüft werden kann.
Die Familienbegleitung wird vollständig über den Kanton und die Gemeinden finanziert und ist für die Familien kostenlos. Sobald die KÜG gesprochen worden ist, kann ein Erstgespräch vereinbart werden.
Terminabsagen
Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Kurzfristige Absagen werden verrechnet.
Die Tarife richten sich nach den Vorgaben des AJB. Zum Stundentarif verrechnet werden:
